Der kurze Kunststoff-Flötenkopf ist hinten gerippt.
Der Zapfen mit der Fadenwicklung befindet sich an dem Flötenkopf und nicht am Unterteil.
Der Lack ist um die Grifflöcher sehr abgegriffen.
Sonstiges
G. Rudolf Uebel hat die umgedrehte Form seines Familiennamens „Lebü“ verwendet. Unter seinen zahlreichen Patenten befinden sich auch einige Verbesserungen an der Blockflöte.
Diese Flöte entspricht dem bundesdeutschen Patent Nr. 919 081 vom 08.07.1949 (erteilt am 02.09.1954) für einen Blockflötenkopf mit Zwischenrippen und aus Pressmasse =Kunststoff.
Vermutlich wurde die Marke „Lebü“ nur für Instrumente oder Instrumententeile (Mundstücke) aus Kunststoff verwendet.