Die Flöte hat eine Halbtonklappe am Flötenkopf. Mit dieser Klappe kann man alle Töne einen Halbton höher spielen, ohne einer speziellen Griffweise.
silberner Zierring;
Fadenwicklung.
Der Block sitzt fest.
Die Labiumkante ist unverletzt, aber leicht zerfranst.
Der Lack ist kaum beschädigt; auch am Schnabel nicht. Nur an der Aufsetzstelle des Klappenhebels gibt es einen größeren sichtbaren Kratzer.
Sonstiges
Diese Alexander-Heinrich-Blockflöte entspricht dem DRP 671 814 vom 23.05.1937 (erteilt am 26.01.1939) über eine Blockflöte mit einer gemeinsamen Halbtonklappe. Dieses Patent wurde ausgestellt auf Max König & Söhne in Zwota/Sachsen.
König war unter anderem auch ein Blockflötenhersteller für die Firma Alexander Heinrich, der dieses Patentmodell unter seinem eigenen Namen vertrieb.